Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung); Anforderungen nach Art. 48 zur Nennung der Gefahreneigenschaften von Chemikalien und chemischen Produkten in Online-Angeboten:
Gefahrenpiktogramme
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
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